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Schiessl Claudia
Schiessl Claudia, Rechtsanwältin und Fachanwältin
Kategorie: Miet- & WEG-Recht
Zufriedene Kunden: 24545
Erfahrung:  25 Jahre Anwaltserfahrung
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Schiessl Claudia ist jetzt online.

Guten Tag, ich wohne mit meinem Mieter in einer WG zusammen,

Kundenfrage

Guten Tag, ich wohne mit meinem Mieter in einer WG zusammen, mein Zimmer steht nicht im Mietvertrag weil er es sich auch nicht leisten kann, einen geeigneten neuen WG Partner werde ich ihm nicht schmackhaft machen können, zudem raucht er und mich stresst das total. Er wohnt schon seit 2009 im Haus. Gibt es eine Möglichkeit ihn raus zu bekommen? Eigenbedarf weil ich wieder eine eigene Wohnung als Eigentümerin möchte? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Fachassistent(in): Wann wurde der Vertrag ursprünglich unterzeichnet?
Fragesteller(in): 2009 und schon immer als WG weil er sich die komplette Miete nicht leisten kann. Als der andere Mieter dann raus ist, habe ich das Zimmer für mich behalten da ich mich von meinem Freund getrennt habe
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Es ist ein Zweifamilienhaus. Das EG ist auch vermietet aber noch nicht so lange. Das sind gute Mieter und rauchen auch nicht in der Wohnung. Welche Möglichkeiten habe ich?
Gepostet: vor 1 Jahr.
Kategorie: Miet- & WEG-Recht
Experte:  Schiessl Claudia hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

Ich bin RAin Schiessl, mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Ich bitte um Geduld, während ich an der Frage arbeite

Experte:  Schiessl Claudia hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sie haben also zwei Wohnungen im eignenen Haus, eine davon vermietet und die andere von Ihnen und dem Mieter bewohnt?

Ist denn das WG Zimmer von Ihnen möbliert?

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Vielen Dank für die Antwort. Ja ich habe meine eigenen Möbel in meinem Zimmer. Kann ich nicht Eigenbedarf anmelden? Oder müssten dann eher die unteren Mieter raus weil kürzere Wohnzeit?
Experte:  Schiessl Claudia hat geantwortet vor 1 Jahr.

Sie können entweder Eigenbedarf anmelden, was überhaupt kein Problem ist, oder aber Sie kündigen nach § 573 a BGB erleichtert.

Dann haben Sie aber eine um 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist.

Eine erleichterte Kündigung wäre dann möglich, wenn Ihre eigenen Möbel im Zimmer des Mieters stünden

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Teils, das Bett ist meins, die Couch und die Küche auch. Er hätte eh 13 Monate Kündigungsfrist oder wegen der langen Mietzeit.
Experte:  Schiessl Claudia hat geantwortet vor 1 Jahr.

Er hätte nach dem Gesetz § 573c BGB 9 Monate.

Bei einer erleichterten Kündigung verlängert sich das um 3 Monate