Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich Sie fragen: Ihre Mutter ist weiter die Mieterin?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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tut mir leid zu hören!
Rechtlich gesehen gilt § 566 BGB. Das bedeutet der Mietvertrag bleibt auch bei einem Verkauf der Immobilie weiterhin bestehen.
Sollte Ihre Frau Mutter versterben, dann haben Sie das Recht nach § 563 Absatz 2 BGB in den Mietvertrag der Mutter einzutreten und den Mietvertrag anstelle Ihrer Mutter einfach weiter zu führen.
Sie sehen also, man kann Sie nicht aus der Wohnung vertreiben.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
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