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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Miet- & WEG-Recht
Zufriedene Kunden: 44219
Erfahrung:  Vertragsanwalt des BWE
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RASchiessl ist jetzt online.

Bin seit 28 Jahren Untermieter in der Wohnung meiner Mutter

Diese Antwort wurde bewertet:

Bin seit 28 Jahren Untermieter in der Wohnung meiner Mutter bei Vivawest.
Fachassistent(in): Wann soll die Mietzeit beginnen?
Fragesteller(in): Da Vivawest diese Wohnungen zum Verkauf anbieten habe ich die Befürchtung, das ich das Mietverhältnis nicht übernehmen kann.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Kann man mich aus der Wohnung vertreiben oder habe ich gewisse Rechte?

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Darf ich Sie fragen: Ihre Mutter ist weiter die Mieterin?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Nein.... Sterbefall in kürze...

Sehr geehrter Ratsuchender,

tut mir leid zu hören!

Rechtlich gesehen gilt § 566 BGB. Das bedeutet der Mietvertrag bleibt auch bei einem Verkauf der Immobilie weiterhin bestehen.

Sollte Ihre Frau Mutter versterben, dann haben Sie das Recht nach § 563 Absatz 2 BGB in den Mietvertrag der Mutter einzutreten und den Mietvertrag anstelle Ihrer Mutter einfach weiter zu führen.

Sie sehen also, man kann Sie nicht aus der Wohnung vertreiben.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

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