Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Besteht die Möglichkeit, dass Sie das Urteil als pdf-Datei bzw. jpg-Datei über die Fragebox hochladen (links/rechts unten Button „Datei anfügen“). Ich sehe mir dieses dann gerne an und formuliere eine Antwort auf Ihre Rechtsfrage.Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft und das Urteil gelesen.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.Es handelt sich um eine Berufung, welche zurückgewiesen wird.
Hiergegen ist prinzipiell kein Rechtsmitteln möglich.
Bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Was hat Ihr Rechtsanwalt zu dem Urteil gesagt?Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie mit diesem Rücksprache gehalten?Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),die Revision wäre der 3. Instanzenzug.
Sie ist in den §§ 542 ff. ZPO geregelt.
Es findet nur noch eine reine Rechtskontrolle statt.
Wenn das Gericht in der 2. Instanz hier keine besondere rechtliche Prüfung mehr für notwendig erachtet, wird die Revision nicht zugelassen.
Somit ist der Rechtszug beendet.
Nach den übermittelten Unterlagen wurde die Revision nicht zugelassen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-