Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
haben Sie vielen Dank.
Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich nicht unmöglich. Der Mieter kann allerdings einen Härteeinwand bringen und die Fortsetzung des Mietvertrages verlangen.
Er muss dann allerdings darlegen dass der Umzug eine Härte für ihn darstellen würde. Alleein eine Gehbehinderung reicht hier nicht aus ebensoweinig wie das Alter.
Erforderlich ist dass der Umzug aufgrund des Gesundheitszustandes nicht möglich ist oder sich der Gesundheitszustand durch den Umzug verschlechtern würde.
Das Alter an sich ist ebenso kein Hinderungsgrund. Der Mieter müsste hier schon genau darlegen dass er in der Umgebung verwurzelt ist und auch sich in der näheren Umgebung keine Ersatzwohnung fnden lässt. Die lange Mietdauer wird durch eine entsprechend lange Kündigungsfrist kompensiert.
Die Eigenbedarfskündigung ist schwierig aber nicht unmöglich.
Eine Mieterhöhung kann natürlich auch dann erfolgen, wenn Sie ein entsprechendes Mietwertgutachten erstellen lassen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?
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