Sie müssen hierzu eine neue Frage einstellen!
Unter diesem Thread ist folgende Frage beantwortet:
Hallo, Herr Hüttemann,
haben Sie meine Frage erhalten?
MfG
25.08.2021 01:06
Ich
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nein, leider nicht.
Bitte stellen Sie den Fragetext hier noch einmal ein.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
25.08.2021 01:11
Ich
Ich habe auf die Frage keinen Zugriff - habe gerade noch einmal nachgesehen. Offenbar ist diese (warum, weiß ich nicht) von dem Kundendienst geschlossen worden.
Stellen Sie die Frage hier bitte erneut, und eröffnen Sie keine neue Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
25.08.2021 01:20
Ich
Wenn es Probleme bei dem erneuten Einstellen des Fragetextes geben sollte, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundendienst auf:
http://www.justanswer.de/help/contact-us
25.08.2021 01:42
Ich
Dies hat mir der Kundendienst soeben mitgeteilt:
Hallo Herr Hüttemann,
nein, die Frage hat der Kunde unter GERMAN LAW eingestellt und somit ist diese geschlossen worden.
Er muss diese auf deutscher Seite unter Recht&Justiz einstellen, denn da ich auf com keinen Zugriff habe, kann ich diese nicht öffnen.
25.08.2021 02:26
Kunde
Ja, Herr Hüttemann,
wie es zu diesem Englischen Forum gekommen ist.
Ich versuche es noch einmal.
Mein zu Betreuender wohnt in einer großen Liegenschaft.
Beheizt wird diese durch Fernwärme.
Mein zu Betreuender kann seine Heizung nicht hoch stellen, weil, so die Aussage der Liegenschaft, diese erst ab 14° automatisch eingeschaltet wird. Er aber friert und der Vermieter daran nichts ändern will. Im Mietvertrag steht solch ein Passus nicht inne, wer also hat "RECHT?"
Vielen Dank!
25.08.2021 03:13
Kunde
Hallo, leider geht da gar nichts.
Herr Hüttemann, ich schreibe es noch einmal.
Erneuter Versuch!
Mein zu Betreuender wohnt in einer großen Liegenschaft.
Beheizt wird diese durch Fernwärme.
Mein zu Betreuender kann seine Heizung nicht hoch stellen, weil, so die Aussage der Liegenschaft, diese erst
ab 14° automatisch eingestellt wird. Er aber friert und der Vermieter daran nichts ändern will. Im Mietvertrag steht solch ein Passus nicht inne, wer also hat "RECHT?"
Vielen Dank!
25.08.2021 03:39
Der Kunde hat Ihre Antwort akzeptiert.
25.08.2021 03:45
Kunde
3. Versuch!
Mein zu Betreuender wohnt in einer großen Liegenschaft.
Beheizt wird diese durch Fernwärme.
Mein zu Betreuender kann seine Heizung nicht hoch stellen, weil, so die Aussage der Liegenschaft, diese erst
ab 14° automatisch eingestellt wird. Er aber friert und der Vermieter daran nichts ändern will.
Im Mietvertrag steht solch ein Passus nicht inne, wer also hat "RECHT?"
Vielen Dank!
25.08.2021 03:49
Ich
Vielen Dank.
Ich werde Ihnen hier in einigen Minuten eine Antwort einstellen.
25.08.2021 03:52
Ich
Zunächst möchte ich mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Zu Ihrem Anliegen:
Das müssen Sie rechtlich nicht hinnehmen.
Auch außerhalb der Heizperiode hat ein Mieter einen mietvertraglichen Anspruch darauf, dass die Raumtemperatur tagsüber nicht unter 20 Grad absinkt, und nachts darf die Temperatur nicht unter 18 Grad fallen!
Der Vermieter hat daher sicherzustellen, dass die Raumtemperaturen diesen Vorgaben der Rechtsprechung auch tatsächlich entsprechen.
Die automatische Voreistellung des Heizsystems des Vermieters ist hierbei rechtlich völlig unerheblich.
Sollte der Vermieter Ihrer diesbezüglichen Aufforderung nicht Folge leisten, so können Sie die Miete kraft Gesetzes mindern (§ 536 BGB).
Angemessen ist eine Mietminderung von mindestens 20% der Warmmiete.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt