Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet binnen einer Frist von 6 Monaten nach Ende des Mietverhältnisses die Kaution abzurechnen und das Guthaben auszuzahlen. Wenn Sie dem Vermieter hier bereits erfolglos eine Frist gesetzt haben, dann sollten Sie überlegen den Vermieter in einer Stufenklage (1. Stufe Auskunft, 2. Stufe Zahlung) zu verklagen.
Die Kosten für die Klage liegen bei 160 EUR Gerichtskosten. Die Anwaltskosten werden bei etwa 270 EUR liegen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
mit einem Mahnverfahren können Sie keinen Stufenantrag stellen. Ein Mahnverfahren macht nur dann Sinn wenn der Vermieter die Kaution schon abgerechnet hat.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Kosten des Verfahrens, also die Anwalts und die Gerichtskosten trägt derjenige der den Prozess verliert. Wenn also der Vermieter verliert erhalten Sie die Kosten erstattet. Die Verjährung beginnt mit der Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches, also 2019 und endet grundsätzlich am 31.12.2022.
Wenn Sie einen außergerichtlichen Beistand benötigen, dann können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Kosten liegen bei etwa 140 EUR (Geschäftsgebühr).
wenn keine Gegenforderungen erkennbar sind, dann sollten Sie klagen.
MIt freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
bitte sehr gerne.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen!