Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie das Protokoll vor Ablauf der Monatsfrist erhalten haben, dann können Sie Nach § 45ff WEG noch Anfechtungsklage erheben und den ohne Ihre Mitwirkung gefassten Beschluss anfechten. Wenn Sie erst nach Ablauf der Monatsfrist Kenntnis erlangt haben, dann können Sie vor Gericht Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und zusammen mit dieser Wiedereinsetzung Klage gegen den Beschluss erheben.
Die fehlende Kenntnis von Ladung und Beschlussfassung ist ein typischer Fall einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch in diesem Falle können Sie Anfechtungsklage in Verbindung mit einem Wiedereinsetzungsantrag erheben.