Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, hierzu sind Sie rechtlich legitimiert.
Als Mieter haben Sie das ausschließliche und alleinige Besitz- und Hausrecht an der Mietwohnung inne.
Rechtlich bedeutet dies, dass allein Sie darüber entscheiden, wer die Mietwohnung betreten darf und wer nicht.
Zugleich bedeutet dies, dass Sie jederzeit einer bestimmten Person ein Haus- und Betretensverbot erteilen können.
Dieses müssen Sie auch in keiner Weise näher begründen!
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, wenn Sie keine Nachfrage haben, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt