Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Zunächst einmal hat Ihre Freundin einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Schlüssels.
Hierbei ist es völlig unerheblich, ob der Eigentümer - wie behauptet - in Besitz von Schlüsseln ist oder nicht. Besitzt er keine Schlüssel mehr, so hat er diese auf seine Kosten anfertigen zu lassen.
Ihre Freundin ist rechtlich zudem nicht verpflichtet, die geltend gemachten zusätzlichen Kosten von 20 € zu zahlen, denn der mietvertragliche vereinbarte Mietpreis ist rechtlich bindend.
Es gilt insoweit der Rechtsgrundsatz, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda). Dem Untervermieter kommt kein einseitiges Recht zu, die mietvertraglichen Konditionen eigenmächtig zu Lasten Ihrer Freundin zu ändern!
Schließlich ist Ihre Freundin selbstverständlich befugt, Besuch zu empfangen, denn dieses Recht zählt zum elementaren Gebrauch der Mietsache, für die Ihre Freundin Mietzahlung erbringt.
Sie kann Sie daher natürlich auch bei sich empfangen und übernachten lassen.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, wenn Sie keine Nachfrage haben, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt