Miet- & WEG-Recht
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Der Kaufvertrag für die Wohnung besiegelt einen einmaligen Vorgang: Der Verkäufer verpflichtet sich, sein Eigentum zu übertragen, der Käufer verpflichtet sich, dieses zu erwerben. Zwar übernimmt der Notar die Gestaltung des Immobilienkaufvertrages, dennoch ist es auch für Sie wichtig zu wissen, was eigentlich im Vertrag enthalten sein sollte. Zu den generellen Punkten, die der Kaufvertrag enthält, gehören:
Des Weiteren werden Sie mit dem Wohnungskauf Teil der Eigentümergemeinschaft und erhalten somit einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Deshalb werden folgende Aspekte noch mit in den Kaufvertrag für die Eigentumswohnung mit aufgenommen:
Zusätzlich können Sie noch eine Auflassungsvormerkung in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Somit verhindern Sie, dass die Immobilie eventuell noch belastet oder anderweitig verkauft wird. Haben Sie außerdem mit dem Verkäufer vereinbart, dass Sie eine Anzahlung leisten, damit Sie früher in die Wohnung einziehen können, sollte dies ebenfalls im Wohnungskaufvertrag festgehalten werden. Aber: Rechtmäßiger Eigentümer der Wohnung werden Sie trotzdem erst, wenn Sie die restliche Kaufsumme überwiesen haben und danach vom Notar die Eintragung ins Grundbuch veranlasst wird.Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, vielen Dank ***** *****ür Ihre Bewertung (3 bis 5 Sterne)Norbert MöschRechtsanwalt
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