Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie werden unter diesen Umständen nur die verbrauchsunabhängigen NK zu zahlen haben, also sämtliche NK, die unabhängig von einem individuellen Verbrauch anfallen (wie etwa die Grundsteuer oder die Haftpflichtversicherung).
Die verbrauchsabhängigen NK - wie Heizung, Warmwasser oder Wasser - müssen Sie demgegenüber nicht mehr tragen, wenn Sie die Wohnung nicht mehr bewohnen und daher solche Kosten auch gar nicht mehr veranlassen.
Haben Sie keine Nachfragen, dann klicken Sie bitte zur Bewertung mit der Maus oben rechts die Sterne (3-5 Sterne) an, denn nur dann erhalte ich die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt