Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Die Ihrer Schwägerin zugegangene Mieterhöhung ist unwirksam.
Die zwischen dem Vermieter und Ihrer Schwägerin als Mieterin des Stellplatzes vereinbarte Stellplatzmiete ist rechtlich bindend.
Es gilt insoweit der Rechtsgrundsatz, dass geschlossene Verträge mit dem vereinbarten Inhalt einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Dem Vermieter kommt kein einseitiges und eigenmächtiges Mieterhöhungsrecht zu.
Eine Erhöhung der Stellplatzmiete wäre daher rechtlich nur zulässig und möglich, wenn Ihre Schwägerin dieser inhaltlichen Vertragsänderung ausdrücklich zustimmen würde - wozu diese rechtlich in keiner Weise verpflichtet ist.
Ihre Schwägerin kann daher die Mieterhöhung unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte und eindeutige Rechtslage zurückweisen.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt