Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,
meinen Sie mit einem zeitvertrag oder ist für Sie als Mieter die Kündigung für eine bestimmte Frist ausgeschlossen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
ich müsste es schon genau wissen. Können Sie den Vertrag hier hochladen oder die Vereinbarung wörtlich hier einstellen ?
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und den Nachtrag.
Vom Grundsatz her wäre ein befristeter Mietvertrag durchaus gültig, wenn der Vermieter die Begründung für die Befristung, hier Eigenbedarf, bei Mietvertragsabschluss dem Mieter mitteilt (§ 575 BGB). ABER: ein sog. Zeitmietvertrag muss zu einem bestimmten Zeitpunkt enden. Dies ist bei Ihnen nicht gegeben, denn hier ist ja nur ein "ungefährer" Zeitraum bzw. Zeitpunkt angegeben. Dies entspricht nicht der vom Gesetzgeber eingeführten Bestimmung des Zeitmietvertrages.
Damit liegt bei Ihnen ein "normaler" unbefristeter Vertrag vor, den Sie als Mieter unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen können.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten beantwortet werden. Bitte stellen Sie eventuelle Nachfragen. Wenn keine mehr bestehen, geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
das freut mich !
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und alles Gute !