Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Fragen:Handelt es sich um Wohnraummiete oder Gewerbemiete.
Wie viele Mieten ist der Mieter im Rückstand und seit wann?
Wurde der Mieter abgemahnt?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
es wäre nett gewesen, wenn Sie mir zumindest Zeit gegeben hätten, eine Antwort zu formulieren.
Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.Per Gesetz können Sie den Mieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 a) BGB kündigen.
Dort heißt es, dass eine außerordentliche Kündigung möglich ist, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Die Kündigung hat schriftlich und nachweisbar zu erfolgen.Rückfragen können Sie über den Button "Experten antworten" stellen. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, ist ein solches über den Button Telefon-Premium-Service zubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-