Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Fragen:Haben Sie den Vermieter am Telefon beleidigt oder warum befürchten Sie eine Kündigung?Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wenn Sie den Vermieter nicht strafrechtlich beleidigt haben, kann dieser keine Kündigung aus dem Gespräch bzw. ihre Beschwerde begründen.
Die Kündigungsgründe für ein Mietverhältnis sind in § 573 BGB fest vorgeschrieben.
Begehen Sie daher als Mieter keine wesentliche Pflichtverletzung aus dem Mietverhältnis wie zum Beispiel nicht Bezahlung der Miete, strafrechtliche Beleidigung des Vermieters etc. gibt es keinen Kündigungsgrund auf welchen eine Kündigung gestützt werden könnte.
Sie können vor diesem Hintergrund beruhigt sein.
Rückfragen können Sie über den Button "Experten antworten" stellen. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, ist ein solches über den Button Telefon-Premium-Service zubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne.
Auch dies stellt aus juristischer Sicht kein strafrechtlich relevantes Handeln dar, welches eine Kündigung im Sinne der vorgenannten Ausführungen begründet.
Dies insbesondere dann, wenn Sie mietrechtlich noch nicht abgemahnt wurden.
Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-