Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt rechtlich geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn Sie Rechnungen bezüglich der Möbel haben, genügt dies als Nachweis, dass die Möbel ihrer Vermögenssphäre zuzuordnen sind.
Hierauf können Sie auch stützen, dass die Untervermietung möbliert erfolgt ist und die Möbel selbst verständlich nicht mitgenommen werden dürfen.
Sollte dies ihre Freundin gleichwohl beabsichtigen, können Sie mit einer Strafanzeige wegen versuchter Unterschlagung nach § 246 StGB drohen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),gerne will ich Ihnen auch noch Ihre Folgefragen beantworten und die übermittelte Kündigung prüfen.Aufgrund der hiermit verbundenen erweiterten rechtlichen Befassung im Vergleich zur Ausgangsfrage erlaube ich mir, Ihnen über unseren Premium Service ein Zusatzangebot zu unterbreiten.Sofern Sie dieses annehmen will ich Ihnen Ihre Zusatzfrage gerne zeitnah beantworten.Entscheiden Sie sich gegen eine Annahme bitte ich freundlichst um Abgabe einer positiven Bewertung für die bereits getätigten Ausführungen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),ich habe mir die Kündigung angesehen.
Wenn es sich um ein möbliertes Zimmer handelt (wie von Ihnen beschrieben), dann können Sie gem. § 573c Abs. 3 BGB kündigen.
Die Kündigung ist rechtmäßig.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),es freut uns, wenn wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter helfen konnten.Alles Gute und bleiben Sie gesund!Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-