Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Es gilt die Regelungen der Mietpreisbremse zu beachten.
Diese gilt in Baden-Württemberg seit dem 01.11.2015 in 68 Städten und Gemeinden.
Nach den landesrechtlichen Regelungen in Baden-Württemberg darf die Miete in diesen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz sieht allerdings Ausnahmen bei Neubauten und bei umfassend sanierten Wohnungen vor.
Welche Städte und Gemeinden im Einzelnen betroffen sind können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Bauen/Wohnungsbau/BW-MietBgVO-GBl2015_852-150929.pdf
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt