Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
An sich ist die Schenkung und die von Ihnen beschriebene notarielle Vereinbarung auch im Falle der Scheidung wirksam. Wenn Sie die Immobilie verschenken, dann können Sie diese auch im Falle einer Scheidung nicht mehr vererben oder verkaufen oder verschenken. Der Nießbrauch erlaubt alleine die gemeinsame Nutzung der (fremden) Immobilie mit Ihrem Mann
Sie können in den Übertragungsvertrag natürlich auch eine Klausel aufnehmen, die den Fall der Scheidung regelt. In diesem Falle wäre ja ein gemeinsamer Nießbrauch der Immobilie unter Umständen nicht mehr gewünscht.
Denkbar wäre eine Regelung in Ihrer Scheidungsvereinbarung, dass Ihnen Ihr Mann im Falle einer Scheidung den alleinigen Nießbrauch überlässt oder sich verpflichtet Ihnen den Wert Ihres Nießbrauches auszubezahlen.
Denkbar wäre auch eine Klausel, die Ihnen und / oder Ihrem Mann das Recht zugesteht von der Schenkung an die Kinder im Falle der Ehescheidung zurückzutreten.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt