Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Völlig zu Recht haben Sie bereits die fristlose Kündigung ausgesprochen, denn die Mieterin ist mit zwei unmittelbar aufeinander folgenden Mieten in Verzug geraten, so dass Sie den Mietvertrag gemäß § 543 BGB fristlos kündigen konnten.
Die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas dürfen Sie hingegen leider nicht einstellen, denn ansonsten kann die Mieterin eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken, die Sie gerichtlich verpflichten würde, die Versorgung wiederherzustellen.
Sollte die Mieterin nun nicht freiwillig ausziehen, so müssen Sie Räumungsklage erheben.
Das Gericht würde sodann ein Räumungsurteil erlassen, in welchem der Mieterin eine letzte Auszugsfrist von dem Gericht gesetzt würde.
Sollte die Mieterin auch diese Frist verstreichen lassen, so könnten Sie aus dem Urteil durch den Gerichtsvollzieher die Vollstreckung betreiben - die Mieterin würde dann zwangsgeräumt werden.
Sämtliche hiermit verbundenen Kosten hätte die Mieterin zu tragen.
Sofern Sie dies wünschen kann ich Ihnen gern einen Kollegen am Wohnort der Mieterin benennen, der für Sie die erforderlichen weiteren Schritte einleitet.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt