Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke, dass Sie Justanswer genutzt haben.
Eine Hausordnung kann ähnlich wie AGB`s zu einem Vertragsbestandteil werden. Dies gilt aber nur dann, wenn sie vertraglich bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart wurde, also Bestandteil des Vertrages geworden ist.
Wenn dies bei Ihnen fehlt, also wenn der Mietvertrag nicht auf eine Hausordnung hinweist, dann kann diese nur dann nachtäglich Bestandteil werden, wenn sie von den einzelnen Mietern akzeptiert wird. Einseitig kann der Vermieter keine Pflichten "aufdrücken".
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass