Miet- & WEG-Recht
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Meine noch Ehefrau hat ein Haus von ihre Eltern bekommen.Der Vater hat sich ein Wohn,Pflege und überlassungsrecht im Grundbuch eintragen lassen.Und dann noch bei verkauf bekommt er die hälfte des Verkaufspreises.Meine noch Ehefrau will sich Scheiden lassen und will mir kein Zugewiin auszahlen.
Was kann ich MACHEN?
Wir streiten jetzt.Ich will den Zugewinn aus 12 Jahre Ehe haben.
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtlich gesehen fällt das Geschenk der Eltern nicht in den Zugewinn.
Es kommt also darauf an, ob das Geschenk (Haus mit Belastung durch Wohnungsrecht und Auszahlungsverfügung) seit der Schenkung eine Wertsteigerung erhalten hat.
An dieser Wertsteigerung nehmen Sie hälftig teil, Sie erhalten insoweit einen Zugewinn.
Es wäre nun der Wert des Geschenkes zum Zeitpunkt der Schenkung und zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zu ermitteln. Die Hälfte davon wäre Ihr Zugewinnausgleichsanspruch
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
mit freundlichen grüßen
Hans-Georg Schiessl
Redchtsanwalt