Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
lässt sich der mündliche Mietvertrag nachweisen ? Z.B. durch Zeugen, Kautionszahlung, Mietzahlung usw. ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, dass Sie Justanswer genutzt haben.
Ein mündlicher Vertrag ist ein wirksamer Vertrag und kann nur gekündigt werden, wenn es einen Grund hierfür gibt.
Gehen Sie morgen zu Ihrem Amtsgericht. Nehmen die Kontoauszüge mit, um die Mietzahlungen zu beweisen und stellen Sie einen Antrag auf einstweilige Verfügung mit der der Vermieter verpflictet wird, Sie wieder in die Wohnung zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
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