Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das kommt darauf an ob die Beförderungsbedingungen der Bahn ein nachträgliches Vorzeigen des Tickets akzeptieren oder nicht.
Ansonsten muss die Bahn eine Kopie der Karten (über whatsapp) nicht akzeptieren sondern kann darauf bestehen, dass Sie entweder die Karten im Original oder aber eben ein elektronisches Ticket in Vorlage bringen.
Es kommt also in Ihrem Falle darauf an, ob Sie nach den Beförderungsbedingungen Ihr Ticket noch nachträglich vorlegen können oder nicht. Wenn ja, dann müssen Sie die 150 EUR nicht bezahlen.
Wenn nein, dann ist das Handyfoto der Karten leider nicht ausreichend.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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