Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie müssen der Räumungsaufforderung nicht Folge leisten!
Wenn Sie ihm 600 EUR monatlich für das Wohnen zahlen, so ist zwischen Ihnen nämlich ein rechtswirksamer Mietvertrag begründet worden.
Dieser bedarf nämlich nicht der Schriftform (die nur Dokumentationszwecken dient), sondern ein Mietvertrag kann auch - wie hier - durch schlüssiges Handeln und Verhalten (=Gebrauch der Wohnung gegen Zahlung) entstehen.
Da Sie einen rechtswirksamen Mietvertrag haben, kann Ihr Partner Sie nicht des Hauses verweisen, denn hierfür würde er einen Kündigungsgrund im Sinne des § 573 BGB benötigen, der überhaupt nicht vorliegt.
Weisen Sie das Räumungsverlangen daher unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte und klare Rechtslage zurück.
Klicken Sie bitte oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), um Ihre positive Bewertung abzugeben, wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann zahlt der Portalbetreiber die Vergütung an mich aus.
Nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt