Danke für Ihre Rückmeldung.
Wenn es keinen Vertrag gibt, dann verstehe ich es so, dass er lediglich ein Besucher bei Ihnen ist. Und einen Besucher dürfen Sie kraft Ihres Hausrechtes der Wohnung verweisen. Allerdings spricht die Mietzahlung gegen die Annahme, dass er lediglich zu Besuch ist.
Wenn Sie ihn nun einfach aus der Wohnung ausperrten, besteht das Risiko, dass er Sie verklagt darauf, wieder Zutritt zur Wohnung zu bekommen. In dem Prozess würde dann geklärt, ob durch die Mietzahlung ein Mietvertrag begründet worden ist. Wenn dem so wäre, dürfen Sie ihn nicht einfach so aus der Wohnung setzen.
Sie müssten ihm kündigen, falls noch nicht geschehen. Und wenn er nicht freiwillig geht, müssten Sie ihn auf Räumung verklagen. Das wäre mit Zeit und Kosten verbunden. Aber es wäre der Weg, den Sie gehen müssten, um dem Risiko aus dem Weg zu gehen, von dem Herren verklagt zu werden. Wie groß das Riisko ist, dass er sich wehren wird, kann ich nicht beurteilen. Aber wenn er sonst keine Wohnung hat, wird er vermutlich klagen.
Es wäre also besser, wenn Sie es einvernehmlich hinbekämen, dass er die Wohnung verlässt.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.