Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die freundliche Anfrage.
Die Mieter sind verpflichtet, die Gehwegreinigung zu bezahlen, denn diese wird ja durchgeführt.
Dass der Gehweg zwischendurch schmutzing wird, liegt an der niedrigen Frequenz der Reinigung und offensichtlich nicht daran, dass diese nciht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Mieter können daher die Übernahme nicht verweigern.
Die Nistsperre wäre nur dann vertretbatr, wenn der Gebrauch der Mietsache durch die Vögel beeinträchtigt würde.
Das ist er aber nicht, denn es handelt sich um den gehweg.
Der ist nicht mitvermietet und hat auch auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache keinen Einfluss.
Den Mietern bleibt daher nur, selbst zu reinigen, wenn der Gehweg ihnen nicht sauebr genug ist