Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Aus rechtlicher Sicht stellt dies kein Problem dar.
Durch das Übersenden eines neuen Vertrages ist von einer sog. konkludenten Ablehnung Ihres Angebost auszugehen. Dieses erlischt sodann. Dies ergibt sich u.a. aus den §§ 146 f. BGB, wonach Ihr Angebot sofort anzunehmen ist.
Spätestens aber durch die neue Übersendung eines Angebots für einen Aufhebungsvertrag durch den Vermieter ist von der Ablehnung auszugehen. Ansonsten hätte er ja unterzeichnet un der Vertrag wäre bindend.
Nehmen Sie das Gegenangebot des Vermieters auch nicht unverzüglich an (innerhalb von 2-3 Tagen nach Zugang) erlischt dieses ebenfalls.
Es ist dann kein Vertrag zustande gekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-