Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage:
Darf ich Sie fragen: Wäre denn der Laden problemlos weiter zu vermietern oder wäre das eher schwierig?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
haben Sie vielen Dank, ***** ***** ich befürchtet.
Wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, dann stellt dies leider keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
Denkbar wäre ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter. Wenn der Laden aber schwer zu vermieten ist, dann wird der Vermieter nicht darauf eingehen.
Die Lösung die dann noch möglich ist, dass Sie eine Untervermietung versuchen. Der Untervermietung muss der Vermieter zustimmen. Wenn nun aber der Vermieter die Zustimmung zur UNtervermietung verweigert, dann können Sie nach § 540 BGB den Mietvertrag außerordentlich kündigen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
das kann ich mir gut vorstellen. Neben einem Aufhebungsvertrag ist es aber die Einzige Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen.
Ihre Gesundheit stellt leider keinen Kündigungsgrund dar, da dies rechtlich gesehen in Ihren Risikobereich fällt.
Eine Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur dann wenn der Kündigungsgrund aus dem Risikobereich Ihres Vermieters stammt (Beispiel: Trotz Fristsetzung beseitigt der Vermieter einen Mietmangel nicht,...).
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein Sie können dann kündigen, wenn der Vermieter einen Untermieter ablehnt. Dies ergibt sich aus § 540 BGB.
der Verkauf spielt leider keine Rolle.
Warum Ihr Heizöltank so schnell leer wird kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn Ihr Verbrauch so ungewöhnlich hoch ist, dann sollten Sie einen Sachverständigen damit beauftragen zu prüfen ob nicht etwa ein Mangel an der Heizungsanlage vorliegt. Insbesondere dann wenn Sie nur an 2 Stellen heizen.
Hier kann ein Mietmangel vorliegen, der Sie zur Minderung der Miete und zur Kündigung berechtigten könnte.
Das kommt auf den Umfang seiner Tätigkeit an. Wenn nur der Fehler festgestellt werden soll, dann können die Kosten zwischen 100 und 300 EUR liegen. Soll ein komplettes Gutachten ausgearbeitet werden, dann können die Kosten mehrere tausend EUR betragen. Sie sollten einen Sachverständigen für Heizungen und Installationen suchen. Wenn Sie keinen Sachverständigen kennen, dann sollten Sie einen Heizungs und Installateurbetrieb in Ihrer Umgebung danach befragen.
wenn ein Aufhebungsvertrag, eine Untervermietung ausscheiden, dann können Sie nur dann kündigen wenn der Vermieter einen vorhandenen Mangel nicht beseitigt. Eine andere Möglichkeit scheidet leider aus.
Aufhebungsvertrag bedeutet, dass Sie und der Vermieter sich einigen den Vertrag vorzeitig zu beenden.