Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Rückgabe der Wohnung haben Sie an der Mietkaution ein Zurückbehaltungsrecht von biszu 6 Monaten. Vorher kann der Mieter die Kaution nicht von Ihnen verlangen.
Der Mieter muss allle Ein- und Umbauten die er an Ihrer Wohnung vorgenommn hat bei Auszug wieder zurückbauen. Das bedeutet, er muss die Gästedusche wieder einbauen.
Ebenso haben Sie einen Anspruch auf Rückbau der Fliesen im Bad. Er müsste also auch das Bad wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen. Das bedeutet, Sie müssen die Fliesen wenn Sie diese nicht wollen nicht übernehmen.
Setzen Sie dem Mieter eine entsprechende Frist die Rückbauten vorzunehmen (14 Tage ab Briefdatum). Sollte er sich weigern so können Sie den Rückbau selbst veranlassen und dem Mieter in Rechnung stellen und dies dann mit der Kaution verrechnen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?