Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr gehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie gegen die Untermieterin, vertreten durch ihre Mutter eine Geldforderung geltend ma*****, *****n können Sie dies durchaus mittels eines gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen. Sie müssen im Mahnbescheid (Soweit die Mieterin immer noch minderjährig ist), als gesetzlichen Vertreter dann die Mutter angeben).
Mit dem Mahnverfahren haben Sie die Möglichkeit schnell und billig an einen Vollstreckungsbescheid zu kommen mit der Folge, dass Sie gegen die Mieterin die Zwangsvollstreckung betreiben können.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt