Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Die Hausordnung ist verbindlich von allen Bewohnern anzuerkennen.
Wird diese nicht eingehalten, kann dies erhebliche nachteilige Konsequenzen für den Störer haben, welche bis zur Kündigung der Wohnung reichen können.
Sie können eine schriftliche Beschwerde bei der zuständigen Leitung der Anlage einreichen und zum umgehenden Tätigwerden auffordern.
Sofern Sie in der Anlage eine "Eigentümerposition" inne haben (an der Wohnung etc.), können Sie selbst den Störer schriftlich abmahnen und ein Unterlassen fordern. Hilfsweise können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-