Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ein Zaun ist eine bauliche Veränderung. Für eine solche Veränderung benötigt der Mieter regelmäßig due Zustimmung des Vermieters. Wenn Sie also Ihr Grundstück einzäunen wollen dann benötige Sie hierfür die Zustimmung Ihres Vermieters.
Wenn Ihnen der Vermieter allerdings zugesichert hat, einen entsprechenden Zaun zu errichten, dann ist er an diese Zusicherung gebunden.
Das Problem kann allerdings sein, diese Zusicherung des Vermieters zu beweisen. Wenn Sie den Vermieter auf die Errichtung des Zaunes verklagen wollen, dann müssen Sie diese Zusage des Vermieters unter Beweis stellen können (Zeugen, Urkunden).
Können Sie den Beweis nicht erbringen, dann können Sie den Anspruch auf Errichung eines Zaunes wohl nicht durchsetzen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben geben Sie bitte eine Bewertung meiner anwaltlichen Beratung ab (bitte klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne 3-5).
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt