Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn es Umstände gibt, die es erlauben würden, die Mieterin noch früher rauszubekommen?Kurz zur Geschichte: Die Mieterin ist so eine Art Druidin. Klingt verrückt, aber die lebt in ihrer eigenen Welt. Kein Fernseher, keine Technik, will mit keinen Behörden was zu tun haben (um zu glauben es gibt keine)... halt so wie man vor Hunderten von Jahren lebte - eins mit der Natur.Dies führt zu vielen Problemen. Beispielsweise hängen überall in der Wohnung Wäscheleinen, da sie scheinbar im halben Haus Wäsche trocknet. Die Wohnung ist voll gestellt mit Kisten voller Gemüse, da sie ihr eigenes Gemüse im Garten anbaut. Schränke sind voll mit Körnern und Getreide etc. Anstatt die Heizung aufzudrehen und Gas zu verbrauchen oder gar Fußbodenheizung im EG, verwendet sie ausschließlich einen Holz-Ofen/Kamin mit dem sie das ganze Haus wärmt und alle Türen offen lässt. Wir gehen auch von Schimmel aus.So oder ist diese Lebenweise sehr schlecht für die Substanz unserer Immobilie. Trocknen der Wäsche, Wärme ausschließlich aus Kamin (führt ja auch dazu, dass nicht jede Ecke/Wand warm wird), überall die offenen Nahrungsmittel, die auch Ungeziefer anziehen. Sie lebt wie in einer Scheune, aber nicht wie man modern in einem Haus/Wohnung leben würde, die man sauber und ordentlich erhalten muss, anständig heizen, lüften und instandhalten, vor allem da sie einem nicht gehört.Frage:Wenn man die Räumlichkeiten einmal betreten konnte und diese Probleme sieht, kann man dann auch eine Abmahnung aussprechen mit der Bitte all die Mängel innerhalb von 30 Tagen zu beheben und falls nicht eine weitere auszusprechen, um die Frau dann fristlos zu kündigen? Worauf muss man achten? Was sind meine Möglichkeiten? Und wie schnell könnte ich sie so rausbekommen? Ein kompletter Überblick zum Fall wäre hilfreich.Danke ***
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn die Mieterin durch ihr Verhalten tatsächlich die Mietsache schädigt dann können Sie eine Abmahnung ausprechen mit der Aufforderung dieses Verhalten zu beenden und sollte die Mieterin dem nicht nachkommen den Mietvertrag durch fristlose Kündigung zu beenden.
Das Problem dabei ist, dass Sie beweisen müssen, dass durch das Schuldhafte Verhalten der Mieterin der Schaden am Gebäude verursacht wurde. Diesen Beweis werden Sie im Streitfall vor Gericht nur durch einen Sachverständigen führen können.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt