Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
"Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Mietvertrages mit 4-5 Einzel-Mieter?"
Normalerweise schließen Sie den Mietvertrag - gerade auch bei Familien - nicht mit jedem einzelnen Mieter ab, sondern mit einem Hauptmieter. Das wird hier regelmäßig der Vater selbst sein. Dessen Familie ist ohne weiteres in den Mietvertrag einbezogen. Dies ist auch der Regelfall. Wieviele Familienmitglieder dort wohnen ist letztlich eine Frage der Wohnungsgröße.
Hier könnte sich zwar auch anbieten zusätzlich den Sohn mit eigenem Einkommen als weiteren Hauptmieter mit in den Vertrag aufzunehmen, grundsätzlich wird dies aber von der Gegenseite kaum gewünscht sein. Für Sie vorteilhaft wäre dabei, dass Sie zwei Gesamtschuldner hätten, die Sie bei Mietrückständen in Anspruch nehmen könnten.
Frage 2:
"Soll ein Mieter z.B. Vater alle Mieten bezahlen?Soll der auch komplett die Mietkaution bezahlen?
Soll er auch der Ansprechpartner für alle weiteren Mietangelegenheiten sein?"
Wer die Miete letztlich bezahlt, kann Ihnen im Grunde egal sein. Wichtig ist nur, dass der vereinbarte Mietzins eben regelmäßig gezahlt wird. Hauptschuldner - und Ansprechpartner dafür ist eben der oben genannte Hauptmieter. Dieser ist auch für die Zahlung der Kaution verantwortlich und Ansprechpartner bei jedem Schriftverkehr. Wie er sich von den Familienmitgliedern ( z.B. seinem Sohn) ggf. Beteiligungen an der Gesamtmiete holt, ist für Sie regelmäßig ohne Belang.
Ich hoffe Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und würde mich über eine positive Bewertung freuen, welche Sie durch das Anklicken von 3-5 Bewertungssternen abgeben können.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-