Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Was meinen Sie mit "Gewohnheitsrecht"?
Ein Gewohnheitsrecht gibt es eigentlich im deutschen Recht nicht. Dies ist ein weit verbreitetet Rechtsirrtum.
Wenn Ihr Nachbar verlangt, dass das Grundstück nicht mehr genutzt werden darf, hat kann er dieses verlangen auch gerichtlich durchsetzen.
Aus rechtlicher Sicht ist momentan von einer Leihe auszugehen bzgl. des Grundstücks, die auch beendet werden kann, vgl. §§ 598 ff. BGB.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-