Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke, dass^Sie Justanswer genutzt haben.
Da der Vermieter noch nicht einmal in Bezug auf seinen (Haupt)Mieter die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen darf, ist dieses Recht erst Recht nicht bei einem Untermieter gegeben, zumal für die Mieter der Hauptmieter haftet.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf um Bewertung der Antwort bitten. Falls Rückfragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
da gilt ähnliches. Die Bonität hat den Vermieter nicht zu interessieren, denn Sie haften für die Miete, ob der Untermieter seinerseits zahlt oder nicht.