Miet- & WEG-Recht
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wir möchten in unserem Gemeinschaftsgarten einen Pool aufstellen mit einem Durchmesser von 3m. Haben den VM gefragt. Dies kam soeben als Antwort:
Hallo Frau ***, da der Garten für Alle Mieter zur Verfügung steht können wir Ihnen und Frau *** für den Pool keine Genehmigung geben.
Gerne können Sie einen Tisch mit Stühlen für den Sommer hinstellen. Diese müssen dann natürlich auch für Alle Mieter zugänglich und verwendbar sein. Falls Sie das in Erwägung ziehen bitte Info damit wir die anderen Mieter hierüber informieren können. Nach dem Sommer also Ende September sollten diese wieder entfernt werden. Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung.
PS: Der Garten ist lt. den Mietverträgen zur Mitbenutzung für mehrere Nutzer gemeinsam und gleichberechtigt zur Verfügung zu stellen
Meines Wissens nach, brauche ich für das Aufstellen des Pools keine Genehmigung.
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich Sie fragen: Sie sind ebenso Mieterin?
Bei dem Gemeinschaftsgarten handelt es sich um eine Gemeinschaftsfläche, die Sie im Rahmen des üblichen Mietgebrauchs nutzen dürfen. Nach Auffassung der Rechtsprechung zählt zum üblichen Mietgebrauch auch, dass Kinder auf den Gemeinschaftsflächen spielen und auch fremde Kinder zum Spielen einladen dürfen (Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht4. Auflage § 15 Allgemeine Gebrauchsrechte und -pflichten, Hausordnung und Zutrittsrechte Rn 24).
Das bedeutet, Federball spielen dürfen die Kinder im Garten unter Beachtung der Ruhevorschriften.
Das Aufstellen eines Pools im Gemeinschaftsgarten ist dagegen leider Problematisch. Hier brauchen Sie leider in der Tat die Zustimmung des Vermieters. Das Aufstellen des Pools auf der Terrasse oder in einem Ihnen allein zugewiesenen Garten wäre dagegen unproblematisch möglich.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Darf ich Ihnen noch weiter behilflich sein?
Eine Hundehütte ich wohl nicht so ganz mit einem 3 Meter Pool zu vergleichen. Zudem wurde die Entscheidung des Amtsgerichts aus dem Jahre 1995 auch damit begründet, dass ja die Hundehaltung erlaubt wurde. Die Hundehütte wurde hier als Bestandteil der Erlaubnis angesehen.
Mit einer Übertragbarkeit auf Ihren Fall habe ich daher leider Probleme.
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?
ja das ist die Bedingung die der Vermieter an diese Erlaubnis knüpft. Wenn Sie die Möbel im Gemeinschaftsgarten aufstellen, dann sollen diese nach der Vorstellung des Vermieters dann auch allen gemeinsam zur Verfügung stehen.
das kann ich gut nachvollziehen.
Rechtlich kann der Vermieter die Erlaubnis Gartenmöbel aufzustellen an diese Bedingung knüpfen.
Kann ich sehr gut verstehen.
Gegen das Loch im Garten können Sie natürlich etwas unternehmen, da dies ja eine Gefahr darstellt der Vermieter muss dies beseitigen. Kommt er dem trotz Fristsetzung nicht nach, so können Sie die Beseitigung selbst veranlassen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.
Darf ich Ihnen noch weiterhelfen?