Sehr geehrter Fragesteller,
natürlich kann Ihr ehemaliger Vermieter Strafanzeige erstatten. Aber ich sehe in einer solchen Anzeige keine Erfolgsaussichten.
In Betracht kommen könnte ja nur Betrug, insofern, dass eine Ratenzahlung vereinbart wurde, und nicht (mehr) bezahlt wird. Und dafür haben Sie Gründe.
Etwas anderes wäre es, wenn Sie den Vergleich geschlossen hätten, und von vorn herein nicht vorgehabt hätten, die Raten zu bezahlen. Das ist aber nicht der Fall. Sie haben ja bereits Raten bezahlt.
Sie haben Recht: Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.
An Ihrer Stelle können Sie beruhigt abwarten.
Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Vermieter auf den Zivilrechtsweg verweisen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit der freundlichen Bitte um eine kurze Bewertung.
Danke ***** ***** Gute!