Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, die Mieterhöhung müssen Sie rechtlich nicht hinnehmen und dulden.
Der Vermieter ist an die mietvertraglich vereinbarte Mietpreishöhe von 4,50 Euro rechtlich gebunden.
Eine einseitige Mietpreiserhöhung ist rechtlich unzulässig, denn dies stellt eine inhaltliche Vertragsänderung dar, die immer nur einvernehmlich vorgenommen werden kann und darf.
Die einseitige und eigenmächtige Mietpreiserhöhung durch Ihren Vermieter ist demzufolge unwirksam.
Weisen Sie die Mieterhöhung daher schriftlich und nachweisbar (Einschreiben) unter ausdrücklicher Berufung auf die vorstehend erläuterte Rechtslage zurück!
Geben Sie dann bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt