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Muss mein Vermieter die Jahresabrechnung von der
Kundenfrage
Muss mein Vermieter die Jahresabrechnung von der Hausverwaltung akzeptieren, oder kann Er auf Grund der Jahresabrechnung der Hausverwaltung eine eigene Jahresabrechnung erstellen. Kann ich als Mieter die Jahresabrechnung der Hausverwaltung von meinem Vermieter anfordern.
Gepostet:
vor 1 Jahr.
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 1 Jahr.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),um Missverständnisse auszuschließen, muss ich zunächst nachfragen: Was ist den zwischen Ihnen mietvertraglich konkret vereinbart - soll der Vermieter berechtigt sein, eine eigene Abrechnung zu stellen, oder soll die Abrechnung der Verwaltung zugrunde gelegt werden?Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 1 Jahr.
Auch ohne weitere Informationen kann ich zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen wie folgt: Grundsätzlich ist der Vermieter berechtigt - aber auch verpflichtet - die Betriebskosten jährlich mit dem Mieter abzurechnen - § 556 Absatz 3 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html Wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, kann der Vermieter hierbei verpflichtet sein, seiner Abrechnung die Abrechnung einer Hausverwaltung zugrunde zu legen. Ist dies aber nicht eindeutig so vereinbart, so steht es dem Vermieter frei, eine eigene Abrechnung zu erstellen. In jedem Fall ist ein Vermieter verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Belege und Unterlagen zu gewähren, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen - Sie haben folglich einen Anspruch auf Anforderung der Abrechnung der Verwaltung.Geben Sie bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben.Vielen Dank!Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 1 Jahr.
Sehr geehrte/r Fragesteller/in, ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.Sollten Sie noch Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort. Vielen Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKristian HüttemannRechtsanwalt
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