Miet- & WEG-Recht
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ich hab eine wohnung gekauft am 2.Januar 2015. letzte Woche bekam ich eine Rechnung der Hausverwaltung über 1000 Euro, betreffend eine durch die Eigentümerversammlung im Jahre 2013 beschlossene Umlage zur Finanzierung eine Aufzugsreperatur. Der Verkäufer hat bei Beurkundung des Kaufvertrages am 28.10.2014 versichert, dass ihm keine entsprechenden Umlagen bekannt seien. ich bin daher der Meinung, dass der Verkäufer daher für diese Kosten aufkommen muss. Wie sehen Sie den Fall? Vielen Dank
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