Miet- & WEG-Recht
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habe diesen Monat nach dem durchstöbern des Immobilienteils der Zeitung einen Termin zur Wohnungsbesichtigung gemacht! Die angebotene Wohnung hat mir zugesagt, daraufhin musste ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen in der gleichzeitig vermerkt war dass ich dem Beauftragten Makler einen Suchauftrag erteile. Nun habe ich die Zusage zur angebotenen Wohnung erhalten und musste daraufhin 2,38% Maklercourtage zahlen! Dies tat ich ledigilich da der Wohnungsmarkt hier in Ingolstadt recht überschaubar ist. Da ich aber mittlerweile der Meinung bin dass ich die Provision absolut nicht hätte bezahlen müssen überlege ich nun wie ich am besten vorgehe um die Provision zurückzubekommen. Die Wohnung war in der Zeitung inseriert d.h. für mich der Auftraggeber des Maklers ist der Vermieter. Welche Möglichkeiten gäbe es für mich um die Provision zurückzuerhalten? Provision wurde bereits bezahlt + quittiert Mietvertrag wurde von meiner Seite unterschrieben! Die Unterschrift vom Vermieter fehlt aktuell noch.
Vielen Dank für Ihre bemühungen Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
die Unterschrift habe ich nach der Besichtigung erteilt!
Eine Wiederrufsbelehrung habe ich nicht erhalten.
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