Miet- & WEG-Recht
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Attachment: 2014-11-17_091220_mietvertrag_s._3_schönheitsreparaturen.pdf
Hallo Herr Schwerin, ich hoffe Sie können Sie Seite öffnen.
Wenn nicht, bitte nochmals melden. ich werde dann abschreiben.
Sehr geehrter Herr Schwerin,
vielen Dank für Ihre Anwort. Das bestätigt unseren bisherigen Wissenstand. Der Vermieter fordert allerdings wie oben geschrieben jetzt von uns einen Quellennachweis und einen Mandatierungsnachweis. Können Sie uns hierzu Angaben machen?
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Wingenter
Der Vermieter ist selbst Rechtsanwalt und schreibt in der Mail...
"......zu einer „Auskunft“ von Dritter Seite, zumal ohne Mandatierungsnachweis (Vollmacht) und Quellenachweise,
kann ich natürlich keine Stellungnahme abgeben."
Können Sie uns noch den Mandatierungsnachweis (Vollmacht) schicken?