Miet- & WEG-Recht
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Nein leider nicht. Das Stiegenhaus ist offen und über dieses gelangt man in die Geschosse.
Gegenüber dem Gericht wurde zwar schriftlich festgehalten das er sich einen separaten Eingang verschafft möchte. aber als ihm die Richterin darauf fragte bis wann gab er als antwort Frühjahr 2015
Hausverbot? bezogen auf mein Keller und Erdgeschoss?
Bei der Strafanzeige bin ich mir nicht sicher. Der lacht mich doch nur aus. Wie soll ich denn das beweisen?
Das mit dem separaten Eingang kann ich mir nicht leisten. was meinen Sie das ich die Kosten als Schaden verlangen kann?