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RAScholz
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
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1982
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RAScholz ist jetzt online.
Mein Vermieter schuldet mir 1.330,-- Euro aus 7 Jahren Betriebskostenabrechnung,
Kundenfrage
Mein Vermieter schuldet mir 1.330,-- Euro aus 7 Jahren Betriebskostenabrechnung, das nur nebenbei - bin deswegen auch im Mieterschutzbund in Hamburg, doch die können auch nur schreiben, jedoch nicht richtig helfen.
Ich kann im nächsten Monat meine Miete nicht bezahlen, diese höchstens in Raten abbezahlen.
Wie verhalte ich mich, könnte ich statt 440,-- Euro Miete 140,-- Miete überweisen mit dem Hinweis im Betreff, dass ich die restl. Miete in Raten zu 50,-- Euro zahle oder kann mein Vermieter mir dann kündigen?
A. Rostock
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
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Experte:
RAScholz
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich können Sie aufrechnen, Sie müssen aber dem Vermieter Ihre Absicht, dass Sie aufrechnen wollen, zumindest einen Monat vorher in Textform erklären. Von daher wird eine Aufrechnung, wenn Sie die jetzt dem Vermieter ggü. in Textform erklärten, erst mit der übernächsten Miete rechtlich möglich sein, nicht bereits mit der nächsten, da dann die Frist von einem Monat nicht eingehalten wäre.
Im Übrigen kann der Vermieter Ihnen aber, solange Sie nicht mit mehr als einer Monatsmiete im Verzug sind, fristlos kündigen. Von daher müssen Sie wegen Ihres Ratenzahlungsangebotes nicht besorgt sein, wirksam fristlos gekündigt zu werden. Der Vermieter könnte aber damit nicht einverstanden sein und ggf. einen gerichtlichen Mahnantrag gegen Sie stellen. Das wäre möglich.
Bei Unklarheiten fragen Sie nach.
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