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RARobertWeber
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
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3374
Erfahrung:
Zweites juristisches Staatsexamen
55358529
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RARobertWeber ist jetzt online.
Ich bin mit zwei monatsmieten im rückstand kann mich mein vermieter
Kundenfrage
Ich bin mit zwei monatsmieten im rückstand kann mich mein vermieter kündigen? Und wenn mich mein vermieter kündigen kann was kann ich machen das , das nicht passiert?
Gepostet:
vor 5 Jahren.
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
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Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ja, der Vermieter kann Ihnen leider kündigen. Wenn Sie dann nicht ausziehen, muß er eine Räumungsklage anstrengen, die lange dauert.
Ihre einzige Möglichkeit, die Kündigung zu verhindern, besteht darin, vor der Räumungsklage die ausstehenden Mieten zu bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke mich im Voraus für die freundliche Akzeptierung. Sie akzeptieren die Antwort durch Anklicken des grünen Feldes.
Die eingestellte Antwort steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Akzeptierung. Die Erbringung unentgeltlicher Rechtsberatung ist in Deutschland nach zwingendem Recht nicht gestattet.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Kann mich denn der Vermieter bei 9 järigen Mietverhältnis sofort kündigen? oder muß mir mein Vermieter eine Kündigungs frist setzen? Und wenn ich eine Kündigungs Frist habe und ich in der Zeit meinen Rückstand ausgleiche muß dann der Vermieter die Kündigung zurück nehmen oder muß ich der Kündigung volgeleisten? Bei einer Reumungsklage habe ich noch die möglichkeit mich davon ab zu wenden?
Kunde:
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Kann mich denn der Vermieter bei 9 järigen Mietverhältnis sofort kündigen? oder muß mir mein Vermieter eine Kündigungs frist setzen? Und wenn ich eine Kündigungs Frist habe und ich in der Zeit meinen Rückstand ausgleiche muß dann der Vermieter die Kündigung zurück nehmen oder muß ich der Kündigung volgeleisten? Bei einer Reumungsklage habe ich noch die möglichkeit mich davon ab zu wenden?
Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 5 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Kündigung wird fristlos sein. Wenn Sie innerhalb eines Monats nach Klagezustellung den gesamten Mietrückstand bezahlen, können Sie die Klage abwenden, sonst nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke mich im Voraus für die freundliche Akzeptierung. Sie akzeptieren die Antwort durch Anklicken des grünen Feldes.
Die eingestellte Antwort steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Akzeptierung. Die Erbringung unentgeltlicher Rechtsberatung ist in Deutschland nach zwingendem Recht nicht gestattet.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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