Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihnen der Vermieter, wie dargelegt, vertraglich die Renovierung es Bades zugesagt hat, dann befindet sich dieser mit den notwendigen Arbeiten im Verzug.
Sie sind insofern berechtigt, die Miete angemessen zu mindern. Um wieviel gemindert werden kann, hängt vom Umfang der Einschränkungen ab.
Vorliegend dürften 5% jedenfalls gerechtfertigt sein. Die Minderung ist auf die Warmmiete zu berechnen.
Rückwirkend darf bis zu 6 Monaten gemindert werden, da darüber hinausgehend Verwirkung des Minderungsrechtes eingetreten ist.
Fordern Sie den Vermieter nochmals schriftlich auf, die zugesagten Arbeiten vorzunehmen. Kündigen Sie zugleich die Mietminderung bis zur Erledigung der Arbeiten und für die letzten 6 Monate an.
Verrechnen Sie dann den Mietminderungsbetrag mit der nächsten Mietzahlung.