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RARobertWeber
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
Zufriedene Kunden:
3388
Erfahrung:
Zweites juristisches Staatsexamen
55358529
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RARobertWeber ist jetzt online.
Sehr geehte Damen und Herrn, Sachverhalt Ein Mieter hatte
Kundenfrage
Sehr geehte Damen und Herrn,
Sachverhalt: Ein Mieter hatte über mehr als vier Monate weder Miete noch Nebenkosten gezahlt. Daher wurde Ihm durch die Gerichtsvollzieherin eine fistlose kündigung zugesandt. Der Mieter ist inzwischen unbekannt verzogen udn hat die Wohnung geräumt. Im Einwohnermeldeamt ist aber noch die Adresse der alten Wohnung. Daher kamen sowohl Schreiben der Poilzei, Staatsanwaltschaft etc noch in den Briefkasten.
Frage: Was ist nach Kündigung mit der alten Post im Briefkasten zu tun ?
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
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Experte:
RARobertWeber
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Bewahren Sie die Post auf oder senden Sie die Post an den Absender zurück, sofern dieser von außen erkennbar ist. Informieren Sie die Post und die anderen Briefunternehmen, dass der Empfänger unbekannt verzogen ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und bedanke XXXXX XXXXX Voraus für die freundliche Akzeptierung. Sie akzeptieren die Antwort durch Anklicken des grünen Feldes.
Die eingestellte Antwort steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Akzeptierung. Die Erbringung unentgeltlicher Rechtsberatung ist in Deutschland nach zwingendem Recht nicht gestattet.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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