Sehr geehrte Ratsuchende,
es liegt nahe, dass hier versucht wird, Ihnen die Kosten für das gesamte Haus aufzuerlegen. Dies müssen Sie nachprüfen.
Nach dem Zugang der Abrechnung hat der Mieter 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu prüfen und dem Vermieter etwaige Einwendungen mitzuteilen.
Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich gegenüber dem Vermieter unter Angabe der konkreten Gründe. Bloße Vermutungen reichen hier in der Regel nicht.
Sie haben das Recht, hierfür beim Vermieter die Belege einzusehen, Kopien werden leider nur auf Ihre Kosten erstellt.
Leider müssen Sie sich die Arbeit machen, die Ursache des Fehlers zu finden.
Bis zur Klärung der offenen Fragen kann ein Teil des vom Vermieter verlangten Betrages zurück gehalten werden. Wenn der gesamte Betrag trotz Unklarheiten von Ihnen bezahlt wird, sollten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie sich die Rückforderung des Betrages oder eines Teils davon nach erfolgter Überprüfung der Abrechnung vorbehalten.
Folgenden Satz in Ihren Ausführugen verstehe ich nicht ganz:
"Arechnungszeitspanne ist aber vom 01.10.2009 bis 30.09.2010 aber da wohnte ich nicht mehr da "
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Gruß