Anmelden
|
Kontakt
Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Fragen online stellen
Frag einen Anwalt
Mietrechtsfragen
So funktioniert JustAnswer:
Fragen Sie einen Experten
Tausende Experten in über 200 Kategorien.
Erhalten Sie eine professionelle Antwort
Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
100%ige Zufriedenheit garantiert
Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an raschwerin.
raschwerin
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
Zufriedene Kunden:
17240
Erfahrung:
Rechtsanwalt
27582713
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Miet- & WEG-Recht hier ein
raschwerin ist jetzt online.
Hallo, mein Sohn hat am 16.12.10 einen Mietvertrag unterschrieben.
Kundenfrage
Hallo, mein Sohn hat am 16.12.10 einen Mietvertrag unterschrieben. Heute Nacht um 3.00 Uhr bekam er auf seiner Anfrage, wann er denn in die Wohnung kann, die Auskunft, der Mieter hätte selber für einen Nachmieter gesorgt. Welche Rechte hat er, seinen Mietvertrag
gemäß zum 01.02.11 zu erhalten. Er Wohnt in Bremen und seine neue Arbeitsstätte ist in Hamburg.
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Miet- & WEG-Recht
Diesen Beitrag teilen
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Da er den Mietvertrag bereits unterschrieben hat, kann er auch zum 01.02.2011 einziehen.
Er sollte sich vorher mit dem Vermieter verständigen. Wenn ihn der Vermieter nicht einziehen lässt, stellt dies einen Vertragsbruch da.
Ihr Sohn kann dann eine andere Wohnung nehmen oder auch vorübergehend in ein Hotel ziehen und beim Vermieter Schadensersatz geltend machen.
Einklagen kann er den Mietanspruch auf diese Wohnung aber nicht.
raschwerin und weitere Experten für Miet- & WEG-Recht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Stellen Sie jetzt Ihre Frage
Kunde:
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Danke für Ihre Bemühungen. Mit dieser Aussage kann man bei der Gesellschaft schon mal vorsprechen. Danach werden wir wissen, ob mein Sohn zu seinem Recht kommt.
Vielen Dank XXXXX XXXXX verbleibe
mit freundlichem Gruß
C. Mohring
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Danke, XXXXX XXXXX
Stellen Sie Ihre eigene Frage zum Thema Miet- & WEG-Recht.
Diesen Beitrag teilen
Ähnliche Fragen in der Kategorie Miet- & WEG-Recht
Frage
Beantwortet am
Hallo und einen wunderschönen und sonnigen Tag. Frage: Ich
23.04.2018
23.04.2018
Sehr geehrte Rechtsanwälte, wenn eine Hausverwaltung UG eine
23.04.2018
23.04.2018
Guten Abend, ich habe folgendes Problem: Ich bin Mitte
22.04.2018
22.04.2018
Habe meine Eigentumswohnung z.1.5 .18 vermietet mit
22.04.2018
22.04.2018
Vermieter will meine kaution nicht zurück bezahlen
21.04.2018
21.04.2018
Guten Tag, Und Zwar hatte ich schonmal die frage gestellt"
21.04.2018
21.04.2018
Ich habe ein Haus vermietet. Der Mieter wollte eine neue
21.04.2018
21.04.2018
Guten Tag, bei mir liegt folgende Problematik vor. Ich wohne
21.04.2018
21.04.2018
Hallo liebes Team, ich habe eine Frage (oder mehrere), die
21.04.2018
21.04.2018
Ich habe vor 7 Jahren einen Mietvertrag gemacht ziehe jetzt
20.04.2018
20.04.2018
X
Fragen Sie einen Anwalt
Erhalten Sie eine professionelle Antwort. 100% Zufriedenheit garantiert.
Anwälte sind jetzt online
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Miet- & WEG-Recht hier ein
verbleibende Zeichen: